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Alex und Lotta machen den BHV
Hundeführerschein
Bei uns war mal wieder Hundeschule angesagt.
Alex und Lotta haben sich in den letzten Wochen auf den
Hundeführerschein
vorbereitet. 3 x haben die Beiden am Stadttraining
teilgenommen und im normalen Alltag zusammen gearbeitet.
Die gemütlichen gemeinsamen Abendspaziergänge wurden dadurch
wieder anspruchsvoller und die Zwei haben mit guter Laune
und Spaß ihr Wissen und Verhalten gefestigt.
Lotta hatte es gut, sie musste "nur" den
praktischen Teil absolvieren, Alex musste sich aber auch
noch auf den theoretischen Teil vorbereiten.
Am 25.11.2006 war es dann soweit, die
Prüfung stand an. Lotta hatte sich morgens gerade wieder in
ihrer Kudde zusammen-
gerollt während Alex seinen Rucksack mit allen möglichen
Dingen vollpackte (Impfausweis, Versicherungsschein, Halti -
für den
"Notfall", Taschentücher, Wasser für den Hund und
und und). Lotta lies sich in ihrem
Schlaf durch die Aktivitäten nicht weiter stören und stand
erst auf, als Alex komplett fertig war und die Leine in die
Hand nahm.
Los ging´s mit der Theorie - Alex hat 97,7 %
geschafft und damit diesen Teil schon mal super gut bestanden :-))
Dann folgte der praktische Teil in dem die
u.a. Aufgaben geprüft wurden!
Auch da hat alles gut geklappt und Alex und
Lotta haben BESTANDEN!!!!
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Der Hundeführerschein wird vom Berufsverband
der Hundeerzieher/innen und Verhaltensberater/innen e.V.
abgenommen.
Auszüge aus dem Text des BHV e.V. Der komplette Text ist
hier zu finden:
www.bhv-hundeschulen.de
Ziele der Prüfung
Ziel der Prüfung ist es, festzustellen, ob das
Halter-Hund-Team sich ohne Belästigung und/oder Gefährdung
Dritter in der Öffentlichkeit bewegen kann.
Kriterien für diese Bewertung sind die Sachkunde des
Halters, sein praktischer Umgang mit dem Hund sowie der
Erziehungsstand des Hundes.
Die Prüfung besteht aus drei Teilbereichen:
-
Überprüfung des theoretischen Wissens
des Halters
-
Überprüfung der Halter-Hund-Beziehung
-
Überprüfung von Halter und Hund in
alltäglichen Situationen
-
Die Prüfung soll in einer dem Hund
unbekannten Umgebung stattfinden.
Es gibt zwei Prüfungsstufen:
Stufe 1 findet ausschließlich an der Leine statt
(diese machen Alex und Lotta)
Stufe 2 beinhaltet zusätzlich Anteile, bei denen der
Hund frei läuft.
Prüfungsablauf
Die theoretische Prüfung des Hundehalters erfolgt in
schriftlicher Form. Dabei werden Fragen aus folgenden
Bereichen in einem Multiple-Choice-Verfahren geprüft:
-
Hund und Recht
-
Verhalten des Hundes
-
Der Hundehalter in der Öffentlichkeit
-
Haltung/Pflege/Gesundheit/Ernährung
-
Welpenkauf und –aufzucht
-
Lernverhalten des Hundes
-
Mensch-Hund-Beziehung
-
Hilfsmittel in der Hundeerziehung
Die praktische Prüfung findet in drei unterschiedlichen
Umgebungen statt:
-
In einer ablenkungsarmen Umgebung (z.B.
abgeschiedene Wiese, Hundeplatz, ruhiger Parkplatz)
-
In einer belebten öffentlichen
Grünanlage bzw. einem Hundeauslaufgebiet
-
Im innerstädtischen Bereich (z.B.
Fußgängerzone).
Der Hund sollte beim Ablegen der Prüfung mindestens 12
Monate alt sein.
Der Halter muß nachweisen, daß der Hund geimpft und
haftpflichtversichert ist.
Der Hund muß mit einem Mikrochip gekennzeichnet sein.
Es sind Hör- wie Sichtzeichen erlaubt.
Der Einsatz von folgenden Hilfsmitteln ist erlaubt:
-
Festverschnallbares Halsband oder
Halsband mit Zugstopp
-
Halti
-
Brustgeschirr (nicht mit Zugwirkung
unter den Achseln!)
-
Leine
-
Pfeife
-
Behinderte Hundehalter und Halter von
behinderten Hunden dürfen nach Absprache mit dem Richter
weitere Hilfsmittel einsetzen.
-
Der Einsatz von Futter,
Spielzeug/Spielen, Streicheln und Lob ist erlaubt.
-
Die Halter-Hund-Teams werden in der
jeweiligen Prüfungssituation einzeln überprüft.
Zum praktischen Teil:
Auch wenn ein Hund ein Problempotential erkennen läßt,
kann das Halter-Hund-Team die Prüfung bestehen, wenn der
Halter durch seinen praktisches Wissen und sein Handling
zeigt, daß er um die Probleme seines Hundes weiß, sich
entsprechend verhält und dadurch eine Gefährdung oder
Belästigung seiner Umgebung ausschließt.
A) Prüfungssituation: Ablenkungsarme Umgebung
In der Prüfungssituation A) werden folgende Elemente
geprüft: Gehorsamsübungen und Handling. Die einzelnen
Übungen können nach Einschätzung des Richters mehrfach und
in wechselnder Reihenfolge abverlangt werden.
1. Der Halter läßt seinen Hund kontrolliert ins Auto ein-
und aussteigen
2. Gehorsamsübungen
2.1 Kommen auf Ruf
2.2 Gehen an lockerer Leine
2.3 Sitz, Platz, Steh
2.4 Bleib
2.5 Korrekturwort
3. Handling-Übungen:
Der Halter zeigt, daß er folgende Handlungen an seinem Hund
vornehmen kann:
-
Ohren, Zähne und Pfoten kontrollieren;
-
dem Hund einen Maulkorb anlegen oder ihm
die Schnauze zubinden;
-
dem Hund ein Spielzeug oder Futter
wegnehmen.
-
Der Halter zeigt, daß er seinen Hund so
kontrollieren kann, daß eine zweite Person den Hund
anfassen kann.
B) Prüfungssituation: Öffentliche Grünanlage o.ä.
Der Prüfungsteil B) soll den Charakter eines Spaziergangs
haben, bei dem Gehorsamsübungen und Verhalten in der
Öffentlichkeit geprüft werden. Die einzelnen Übungen können
nach Einschätzung des Richters mehrfach und in wechselnder
Reihenfolge abverlangt werden. Begegnungssituationen sollten
sich aus dem öffentlichen Verkehr ergeben. Andernfalls
müssen sie mit Auftragspersonen gestellt werden. In Stufe 1
werden die Übungssituationen mit angeleintem Hund gezeigt,
in Stufe 2 werden die Übungssituationen zusätzlich mit
freilaufendem Hund gezeigt.
Bei den Übungen 2.1 bis 2.5 muß sich in der Stufe 2 der
abgeleinte Hund in unmittelbarer Nähe zum Halter befinden.
Reize, mit denen das Halter-Hund-Team konfrontiert werden
sollten, können z.B. sein:
Skater, Jogger, Radler, Mofas, Roller, spielende Kinder,
Kinderwagen, Rollstuhl,
Rollator, Personen mit Krücken, schwankende, alkoholisierte
Personen, ungewöhnlich gekleidete Personen, Personen mit
angeleintem und freilaufendem Hund, Reiter, Pferde, Kühe,
Schafe, Katzen, Enten oder anderes Geflügel, Wild.
Mindestens vorkommen müssen:
-
Personen, die ein für den Hund
ungewöhnliches oder auffälliges Erscheinungsbild haben
(mindestens zwei Mal)
-
Personen, die den Hund in schneller
Fortbewegung überholen oder ihm entgegen kommen
(mindestens drei verschiedene Situationen)
-
Begegnung mit einem angeleinten und
einem freilaufenden Hund
Weitere Situationen, die in Prüfungsteil
B) geprüft werden, sind:
-
Halter geht mit angeleintem Hund, Kinder
kommen und wollen den Hund streicheln.
-
Eine Fremdperson geht direkt auf den
Hund zu und versucht, freundlich-aufdringlich
Körperkontakt zum Hund aufzunehmen.
-
Eine Fremdperson geht auf den Halter zu,
spricht ihn an und schüttelt ihm die Hand.
-
Halter und Hund gehen durch eine ihnen
entgegen kommende Menschengruppe (mindestens 5 Personen)
hindurch.
-
Ein Hundehalter mit einem sich neutral
verhaltenden, angeleinten Hund begegnet dem
Halter-Hund-Team, bleibt auf gleicher Höhe stehen und
beginnt ein Gespräch und geht nach kurzem Gespräch
weiter.
C) Prüfungssituation: Im innerstädtischen Bereich
In diesem Prüfungsteil werden alle Übungen mit angeleintem
Hund absolviert. Der Prüfungsteil soll den Charakter eines
Stadtbummels haben. Geprüft werden Gehorsamsübungen und das
Verhalten in normalen Begegnungssituationen in einem
belebten Innenstadtbereich (z.B. Fußgängerzone). Die
einzelnen Übungen können nach Einschätzung des Richters
mehrfach und in wechselnder Reihenfolge abverlangt werden.
Begegnungssituationen sollten sich aus dem öffentlichen
Verkehr ergeben. Andernfalls müssen sie mit Auftragspersonen
gestellt werden.
Die folgenden Situationen sollten vorkommen:
-
Halter und Hund fahren Fahrstuhl mit
anderen Personen
-
Halter und Hund begegnen auf einem
schmalen Weg einer anderen Person
-
Halter und Hund suchen ein
Cafe/Restaurant auf und nehmen kurz Platz
-
Halter und Hund suchen ein Geschäft auf
-
Halter und Hund werden von einem
Passanten geschnitten
-
Halter und Hund fahren Bus oder Bahn
-
Halter und Hund gehen an einer stark
befahrenen Straße entlang
25.11.2006 Textquelle: http://www.bhv-hundeschulen.de
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