Augen auf beim Welpenkauf!
Sie sollten beim Kauf eines Retrievers unbedingt darauf
achten, dass der Hund Papiere hat, die von einem dem
Verband für das
Deutsche Hundewesen (VDH) angehörenden Zuchtverein
ausgestellt wurden. Warum halten wir das für so wichtig? Es
gibt zwei wesentliche Gründe dafür, dass wir VDH-Papiere
(für in Deutschland gezüchtete Hunde) oder VDH-anerkannte
Papiere (für ausländische Hunde) für unerlässlich halten:
1. Der Hundehandel ist für die Hunde,
ihre Besitzer und die gesamten Rassen die schlimmste Geißel.
Die »Produktion« von Welpen in Wurfanstalten, die
unablässige Ausnutzung der Mutterhündinnen bis zu deren
totaler Erschöpfung, das Nichtbeachten der hygienischen
Mindestvoraussetzungen, das Fehlen an Sozialisation der
Welpen, die viel zu frühe Trennung der Welpen von Mutter und
Geschwistern führt zu unsagbarem Unglück bei den betroffenen
Hunden und in aller Regel auch bei den Käufern solcher
Welpen, die in vielen Fällen ihr Leben lang (das oft nur
kurz währt) krank und häufig unfähig zur Bindung an den
Menschen sind.
Leider besteht zwischen den Hundehändlern und den
Züchtern, die sich nicht den Vorschriften des VDH
unterstellen (»Schwarzzüchter«), eine oft enge Verbindung.
So kaufen manche solcher Züchter Welpen vom Hundehändler zu,
um ihre vielleicht tatsächlich vorhandenen Würfe
»aufzustocken«. Dass dies in betrügerischer Absicht
geschieht, ist klar: Der Welpenkäufer kann im Nachhinein
nicht mehr feststellen, wer die Vorfahren seines Hundes, ja
nicht einmal, wer seine Mutter ist. Stellt er das später
fest und bemüht sich, etwas über den Hintergrund seines
Hundes in Erfahrung zu bringen, so wird er oft merken, dass
ihm sein »Züchter« alle notwendigen Informationen
verweigert. So wird in vielen Fällen der Kontakt der
Welpenkäufer untereinander peinlich vermieden, damit diese
nicht gemeinsam gegen den Züchter vorgehen können.
Dem kommerziellen Hundehandel muss - vor allem zum Wohl
unserer Hunde und aus tierschützerischen Gründen - mit allen
Kräften Einhalt geboten werden!
2. Solche Zuchten, in denen ohne
erkennbare betrügerische Absicht, aber auch ohne
irgendwelche Einsichten in die Bedingungen und
Notwendigkeiten der Zucht einfach Hunde vermehrt werden
(sonst würden sich die »Züchter« ja nicht den am
Tierschutzgesetz orientierten, strengen Zuchtbestimmungen
der VDH-Zuchtvereine entziehen), schaden ebenfalls dem Wohl
unserer Rassen. Das hängt mit dem Prinzip der Hundezucht
zusammen. Zucht heißt nicht blindes, unkontrolliertes
Hundevermehren, egal ob aus emotionalen oder
wirtschaftlichen Gründen. Die Reinzucht einer Rasse besteht
ja gerade darin, dass über viele Generationen hinweg immer
nur Hunde mit robuster Gesundheit und mit den für die Rasse
erwünschten Eigenschaften ausgewählt und zur Zucht verwendet
werden. Die verwendeten Linien und ihre Eigenschaften, die
Gesundheitswerte und die Prüfungsergebnisse aller Ahnen und
Nachkommen müssen selbstverständlich lückenlos dokumentiert
sein, damit eine positive Wirkung der Zucht auf die Rasse
überhaupt möglich ist. Kein Tier, das den Zuchtbestimmungen
nicht entspricht, darf zur Zucht zugelassen werden.
- Nur VDH-Papiere bieten Gewähr dafür, dass die in
ihnen dokumentierte Abstammung für den Hund auch den
Tatsachen entspricht, da die zuchtbuchführende Stelle
eine unabhängige Instanz ist. Viele andere
»Zuchtvereine« geben Blankoformulare aus, die vom
Züchter selbst nach seinen Wünschen ausgefüllt werden.
Da findet man dann Angaben über Elterntiere, die zum
Zeitpunkt des Deckens nicht mehr lebten, oder ein
bekannter Rüde taucht plötzlich als Muttertier auf. Wer
sicher sein möchte, dass die in der Ahnentafel seines
Hundes aufgeführten Vorfahren auch tatsächlich die
Vorfahren seines Hundes sind, muss einen Hund von einem
VDH-Züchter erwerben. Da die Zuchtbücher der
VDH-Retrieververeine geschlossen sind, ist es nicht
gestattet, andere Rassen, die unter Umständen bei
Retrievern unerwünschte Eigenschaften einbringen,
einzukreuzen (z. B. können bei Welpen aus einer Paarung
von blondem Hovawart und Golden Retriever unerwünschte
Schärfe und Aggression auftreten; diese Welpen sind aber
vom Welpenkäufer u. U. nicht als Rassemischlinge zu
identifizieren).
- Die dem VDH angeschlossenen Zuchtvereine
kontrollieren ihre Züchter und deren Zuchtstätten. Die
Züchter müssen Sachkenntnis medizinischer und allgemein
kynologischer Art nachweisen; sie müssen auch
nachweisen, dass sie in der Lage sind, für eine optimale
Entwicklung und vor allem Prägung und Sozialisierung der
Welpen zu sorgen, solange diese noch bei der
Mutterhündin sind. Die Zuchtstätten müssen nicht nur den
gesetzlichen Bestimmungen genügen, sondern es werden
hohe Ansprüche an Platz und Ausstattung gestellt. Jeder
Zwinger wird vor seiner Zulassung kontrolliert. Der
Züchter ist verpflichtet, seinen Welpenkäufern alle
verfügbaren Informationen über den Welpen weiterzugeben;
er wird sich darüber hinaus weiter selbst verpflichten,
»seine« Welpenkäufer während des gesamten Lebens der von
ihm gezüchteten Hunde mit Rat und Tat zu unterstützen.
- Die dem VDH angeschlossenen Zuchtvereine sind
verpflichtet, ihren Züchtern bestimmte Mindestauflagen
zu machen bezüglich der für eine Zuchtzulassung
notwendigen gesundheitlichen Untersuchungen ihrer
Zuchttiere. Im DRC bedeutet das, dass der Hund an
Hüftgelenken und Ellbogen geröntgt wird und dass diese
Röntgenaufnahmen durch einen hierfür vom Verein
bestellten Gutachter beurteilt und klassifiziert werden.
Es kommt häufig vor, dass der Röntgen-Tierarzt selbst
eine vom
Gutachter abweichende Einschätzung abgibt, wodurch eine
Vergleichbarkeit der Ergebnisse nicht möglich ist. Nur
begutachtete Ergebnisse sind vergleichbar und damit auch
aussagefähig.
- Zusätzlich zu Hüftgelenken und Ellbogen müssen
Zuchttiere jährlich auf erbliche Augenkrankheiten
untersucht werden.
- Speziell für die Retrieverzucht gilt: die
VDH-Vereine verlangen von ihren Zuchttieren einen
Wesenstest. Es soll gewährleistet sein, dass nur
sichere, unaggressive, freundliche, schussfeste
Retriever mit dem typischen Wesen in die Zucht gelangen.
Die meisten derjenigen Retriever, mit denen außerhalb
des VDHs gezüchtet wird, waren selbst - oder ihre
Vorfahren - Hunde mit VDH-Papieren, die jedoch die
Zuchtzulassung aus Gesundheits- oder Wesensgründen nicht
erhalten konnten. Wenn mit solchen Hunden dennoch
gezüchtet wird, ist dies für die Rasse
selbstverständlich von Schaden, da die Gefahr des
Verlusts rassetypischer Eigenschaften groß ist. Dies
zeigt sich leider immer häufiger in Berichten über
aggressive, sogar dem Menschen gegenüber bissige und
unerziehbare Retriever - sehr zum Schaden des Ansehens
unserer Retrieverrassen.
Achtung: DRC e. V. ist nicht
gleich DRC e. V.!
Ein anderer Verein, der nicht wie der Deutsche
Retriever Club VDH-Mitglied ist, der "Deutsche
Rassehundeclub" firmiert unter derselben Abkürzung. Dies
führt leider immer wieder zu Fehlinformationen und
Enttäuschungen bei den Welpenkäufern.
Achtung: Neuer Toller-Verein
ist nicht VDH-Mitglied!
Der Deutsche Retrieverclub e.V (DRC) ist der
einzige von den Dachverbänden VDH (national) und FCI
(international) anerkannte Zuchtverein für die Nova-
Scotia- Duck-
Tolling- Retriever.
Weitere Interessenvereinigungen für diese Rasse erfüllen
NICHT die gesundheitlichen und wesensmäßigen Vorgaben
des VDH für die Tollerzucht.
Achten Sie daher unbedingt auf
die Bestätigung der VDH/FCI-Mitgliedschaft!
(Quelle: http://www.drc.de/zucht/welpenkauf.html)
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